Schutz undHygienekonzept2

Schutz- und Hygienekonzept

(Stand: 10. Juni 2021) 

Schutz- und Hygienekonzept zum Download

Zum Schutz unserer Besucher/innen und Mitarbeiter/innen vor einer weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten:

1. Maßnahmen zur Sicherung des Mindestabstands

1.1 Festlegung des Mindestabstands

Im Gebäude müssen alle Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt
 wohnen, einen Abstand von 1,5 m einhalten. Das Abstandsgebot gilt auch für die
 Beschäftigten, die sich im Ausstellungsbereich aufhalten.

1.2 Festlegung der höchstzulässigen Zahl von Besucher/innen

 Gemäß den gesetzlichen Vorgaben dürfen sich in den Ausstellungsfluren des
 Deutschen Polen-Instituts gleichzeitig höchstens
 1. OG: bis zu 8 Besucher/innen
 2. OG: bis zu 5 Besucher/innen aufhalten.

1.3 Festlegung von Räumlichkeiten mit Personenzahlbeschränkungen

 Um die Einhaltung des Mindestabstands in abgetrennten Bereichen des DPI zu
 gewährleisten, ist die Zahl der höchstzulässigen Besucher/innen in folgenden
 Räumlichkeiten auf die jeweils angegebene Zahl von Personen beschränkt:
 Bibliothek: 3 Personen
 Sanitäre Anlagen: je 1 Person pro Raum
 Karl-Dedecius-Saal, inkl. Pavilion: 15 Personen

1.4 Besucherhinweis

Auf das Abstandsgebot wird am Haupteingang des DPI (Aushang), und an den
Eingängen zu den Etagen 1 und 2 hingewiesen.

2. Mund-Nasen-Schutz-Pflicht

Bis auf Weiteres darf das DPI nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
 Der Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Aufenthalts zu tragen.
 Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis 6 Jahre. Ein Hinweis auf die
 Mund-Nasen-Schutzpflicht ist an den Eingängen angebracht. Die Besucher/innen sind
 dazu angehalten, ihre eigenen Masken mitzubringen.

2.1 Corona-Schnelltest

 Die Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Schnelltest-Ergebnisses wird empfohlen.

2.2 Personen mit Infektionskrankheiten oder Symptomen

 Personen mit einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit nach dem
 Infektionsschutzgesetz dürfen das DPI nicht betreten. Am Eingang des DPI wird
 darauf hingewiesen, dass der Zutritt für folgende Personen nicht erlaubt ist:
 • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen sowie respiratorischen
 Symptomen jeglicher Schwere
 • Personen mit Kontakt zu Sars-CoV-2-oder COVID-19-Fällen innerhalb der letzten
 14 Tage

3. Steuerung und Reglementierung der Ausstellungsbesucher/innen

3.1 Öffnungszeiten

 Um die Einhaltung der erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen während des
 laufenden Betriebs gewährleisten zu können, wird die Öffnungszeit des DPI bis auf
 Weiteres wie folgt festgelegt:
 Montag - Donnerstag, von 10 Uhr bis 16 Uhr,
 Freitag 10 bis 13 Uhr.
 Sonderöffnungstage und Sonderöffnungszeiten sind möglich.

3.2 Einrichtung eines Ausstellungsrundgangs

Wegen der räumlichen Gegebenheiten sind Besucherkreuzungen nicht vermeidbar.
Um diese in der Ausstellung möglichst zu verhindern, wird der Zugang zu den Fluren
weiter beschränkt, sodass Begegnungen nur im Foyerbereich möglich sind.

3.3 Anmeldung

 Um Warteschlangen vor dem DPI zu vermeiden, wird den Besucher/innen eine
 Voranmeldung empfohlen.
 Das DPI ist von Montag bis Freitag, von 10 Uhr bis 16 Uhr telefonisch unter
 06151/420211 erreichbar.
 Anmeldungen per E-Mail sind jederzeit möglich unter: info@dpi-da.de

4. Kontaktdatenerfassung/Einlasskontrolle

 Die aktuelle Zahl der im DPI anwesenden Besucherinnen und Besucher wird an den
 Zugängen erfasst und kontrolliert. Jede/r Besucher/in muss sich dazu entweder über
 das Scannen des QR-Codes der Luca-App oder durch Ausfüllen des Kontaktdaten-
 Formulars anmelden. Beim Erreichen der zulässigen Höchstzahl werden solange keine
 weiteren Personen mehr in die Räume eingelassen, bis sich die Zahl der sich im DPI
 aufhaltenden Personen entsprechend reduziert hat.

4.1 Maßnahmen bei Zuwiderhandlung

 Bei Nicht-Befolgung der Vorgaben des Hygiene-und Schutzkonzepts wird das DPI-
 Personal vom Hausrecht Gebrauch machen und die betreffenden Personen aus dem
 DPI verweisen.

5. Hygienische Maßnahmen

5.1 Belüftung

 Während der Öffnungszeiten wird durch regelmäßiges Lüften für einen Luftaustausch
 in den Fluren und im Wartebereich gesorgt.

5.2 Handhygiene

 Neben dem Eingang zur Bibliothek im 1. OG und im Vorraum der Toiletten des 2. OG
 sind Desinfektionsspender zur Benutzung durch die Gäste angebracht. An den Ein-
 und Ausgängen wird auf die empfohlenen Maßnahmen zur Handhygiene
 hingewiesen. In den Sanitärräumen stehen Seifenspender mit Flüssigseife und
 Einmalpapierhandtücher zur Verfügung.

5.3 Vermeidung von Handkontakt

 Zur Vermeidung von Handkontakt werden folgende Maßnahmen ergriffen:
 • Keine persönliche Übergabe von Büchern oder anderen Medien an Besucherinnen
 und Besucher
 • Keine Auslage von Ansichtsexemplaren
 Die Besucher/innen werden außerdem darauf hingewiesen, dass die Berührung von
 Oberflächen zu vermeiden ist.

5.4 Raumhygiene

 Die Räumlichkeiten des DPI (inklusive Wartebereich) werden vor jeder Öffnung
 gereinigt. Darüber hinaus werden Flächen mit häufigem Handkontakt (z.B.
 Türklinken, Handläufe, Vitrinen usw.) während des laufenden Betriebs in
 regelmäßigen Abständen kontrolliert und bei Bedarf gereinigt.

5.5 Sanitäre Anlagen

 Die öffentlich zugänglichen sanitären Anlagen werden sowohl von Mitarbeitenden
 des DPI als auch von Ausstellungsbesucher/innen genutzt. Die tägliche Reinigung
 erfolgt durch das Reinigungspersonal der Stadt Darmstadt. Die sanitären Anlagen
 werden während des laufenden Betriebs in regelmäßigen Abständen kontrolliert und
 bei Bedarf gereinigt.

6. Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter/innen

6.1 Räumliche Trennung

 Sofern möglich, sollen die DPI-Mitarbeiter/innen ihrer Tätigkeit (auch außerhalb des
 laufenden Betriebs) einzeln in getrennten Räumen nachgehen und die Türen zu den
 Fluren geschlossen halten.
 Unnötiger Kontakt zwischen Mitarbeiter/innen wird vermieden. Besprechungen
 werden mit Mindestabstand durchgeführt. Sofern der Mindestabstand zwischen zwei
 Mitarbeiter/innen nicht eingehalten werden kann, muss ein Mund-Nasenschutz
 getragen werden. Während des laufenden Betriebs sind je Etage mindestens ein/eine
 Mitarbeiter/in anwesend. Diese Person kontrolliert, dass nur die zulässige Anzahl an
 Gästen gleichzeitig anwesend ist.

6.2 Besucherkontakt

 Während der regulären Öffnungszeiten des DPI sind die Mitarbeitenden sowie
 andere beruflich im DPI tätige Personen, solange sie sich nicht an ihrem jeweiligen
 Arbeitsplatz befinden, zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet.


7. Bekanntmachung

 Das Hygienekonzept wird im 1. OG des DPI ausgelegt sowie auf der Homepage zum
 Download bereitgestellt. Am Haupteingang sowie an den Flurtüren im 1. und 2. OG
 wird auf A3-Plakaten auf die Verhaltensregeln für den Ausstellungsbesuch
 hingewiesen.