07.02.2025
Die polnischen Präsidentschaftswahlen 2025 Wahlrecht und Wahlsystem
Die polnischen Präsidentschaftswahlen am 18. Mai rücken mit großen Schritten näher. Grund genug, einen genaueren Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wahl zu werfen.
Wahltermin
Laut Artikel 128 der polnischen Verfassung muss der Termin für die Präsidentschaftswahlen auf einen arbeitsfreien Tag zwischen dem 75. und 100. Tag vor dem Ablauf der Legislatur des amtierenden Präsidenten gelegt werden. Dementsprechend legte Sejm-Marschall Szymon Hołownia im Januar den Termin für den ersten Wahlgang auf Sonntag, den 18. Mai dieses Jahres. Eine wahrscheinliche Stichwahl würde zwei Wochen später am 1. Juni stattfinden.
Kandidaten
Zahlreiche Bewerber um das Amt des Staatspräsidenten haben ihren Willen, bei den Wahlen am 18. Mai anzutreten, bereits öffentlich kundgetan oder sogar offiziell ein Wahlkomitee registriert. Die Registrierung eines Wahlkommitees ist noch bis zum 24. März möglich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer Liste mit 100.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürger. Durch diese Hürde soll sichergestellt werden, dass die Kandidatinnen und Kandidaten ein MIndestmaß an gesellschaftlicher Unterstützung und damit politischer Relevanz besitzen. Kandidieren dürfen polnische Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 35 Jahre alt sind.
Wahlen
Wahlberechtigt im Rahmen der Präsidentschaftswahlen sind sämtliche polnischen Staatsbürger, die volljährig sind, also das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch für dauerhaft im Ausland lebende polnische Staatsangehörige, die sich jedoch zuvor in das Wählerverzeichnis eintragen lassen müssen. Laut polnischer Verfassung sind die Wahlen allgemein, gleich, unmittelbar und geheim. Sowohl beim ersten als auch bei einem möglichen zweiten Wahlgang werden die Wahllokale von 7 bis 21 Uhr geöffnet sein. Der Wahlkampf endet offiziell am 16. Mai um Mitternacht, am Tag unmittelbar vor der Stimmabgabe herrscht Wahlstille, was bedeutet, dass kein Wahlkampf mehr gemacht werden darf.
Anders als in Deutschland gibt es in Polen keine allgemeine Briefwahl. Von der Briefwahl können Wähler mit einem bestätigten erheblichen oder mittleren Grad der Behinderung Gebrauch machen. Die Briefwahl muss beim Wahlkommissar bis spätestens dreizehn Tage vor der Wahl beantragt werden. Die Meldung kann mündlich, schriftlich, per Fax oder in elektronischer Form erfolgen. Ein Wähler, der die Absicht zur Briefwahl gemeldet hat, erhält die Wahlunterlagen spätestens sieben Tage vor der Wahl. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels sollte dieser in einen speziellen Umschlag gelegt, verschlossen und dann zusammen mit der unterschriebenen Erklärung über die persönliche und geheime Stimmabgabe in den Rücksendeumschlag gelegt werden. Die gesamten Wahlunterlagen müssen an die zuständige Wahlkommission gesendet werden.
Darüber hinaus existiert die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten. Von ihr können Wähler mit einem bestätigten erheblichen oder mittleren Grad der Behinderung sowie Personen, die spätestens am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben, Gebrauch machen. Als Bevollmächtigter kann eine Person fungieren, die entweder im Wählerverzeichnis derselben Gemeinde eingetragen ist wie der Antragsteller oder eine Bescheinigung über das Wahlrecht besitzt. Die Vollmacht zur Stimmabgabe wird vor dem Gemeindevorsteher (oder – je nach Wohnort – vor dem Bürgermeister oder Stadtpräsidenten) oder einem anderen befugten Mitarbeiter des Gemeindeamtes erteilt. Die Vollmacht wird auf Antrag des Wählers ausgestellt, der spätestens neun Tage vor der Wahl eingereicht werden muss.
Wahlsystem
Die Präsidentschaftswahlen in Polen folgen dem sogenannten absoluten Mehrheitswahlrecht mit einer potenziellen Stichwahl. Für die erste Wahlrunde bedeutet dies: Alle zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten treten an. Um direkt zu gewinnen, benötigt ein Kandidat oder eine Kandidatin mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen. Sollte kein Kandidat diese absolute Mehrheit erreichen, findet zwei Wochen später eine zweite Wahlrunde zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten der ersten Runde statt. Dieses System zielt darauf ab, eine breite Legitimität des gewählten Staatsoberhaupts sicherzustellen.