Ausleihe
Die in der Bibliothek vorhandenen Bestände können zur Benutzung außerhalb der Bibliothek ausgeliehen werden, ausgenommen sind die Präsenzbestände. Bei Werken, deren uneingeschränkte Nutzung nicht möglich ist, kann die Ausleihe nach Nachweis eines wissenschaftlichen oder beruflichen Zwecks erfolgen.
Die ausleihende Person ist diejenige, auf deren Ausweis die Ausleihe erfolgt. Wird ein Buch im Auftrag einer Hochschuleinrichtung, Behörde, Firma oder einer anderen juristischen Person ausgeliehen, muss sich die beauftragte Person durch eine Vollmacht ausweisen. Ausgeliehene Bücher dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Leihfrist
Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Die Verlängerung der Leihfrist ist grundsätzlich möglich und erfolgt persönlich, telefonisch (+49 6151 420214 / +49 6151 420216) oder per E-Mail. Ausgenommen sind gemahnte Bücher. Eine Kurzausleihe für Präsenzbestände kann ausnahmsweise gestattet werden. Eine Unterleihe findet nicht statt.
Überschreitung der Leihfrist
Bei Überschreitung der Leihfrist werden Mahnkosten fällig. Die Kosten entstehen mit der Ausfertigung des Mahnschreibens. Die erste Mahnung erfolgt grundsätzlich per E-Mail und gilt ab dem Ablauf der Leihfrist.
Die zweite und dritte Mahnung erfolgen jeweils einen weiteren Monat nach Ablauf der Leihfrist. Danach behält sich der Verein vor, die Bücherrückgabe gerichtlich einzuklagen. Die Kosten trägt der Entleiher. Der Entleiher haftet auch für verloren gegangene oder beschädigte Bücher.
Kosten:
- Für die 1. und 2. Mahnung jeweils je Band: 3,00 €
- Für die 3. Mahnung je Band: 10,00 €
- Für Verlust oder Beschädigung je Band: 10,00 € zuzüglich Ersatzbeschaffung.
- Vor der Rückgabe angemahnter Bücher und der Begleichung der Kosten ist eine erneute Ausleihe nicht möglich.