Deutsches Polen-Institut
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Halbjahresstipendien


Halbjahresstipendium des Deutschen Polen-Instituts

zum Abschluss einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit
(Dissertation, Habilitationsschrift)

Bewerbungsschluss für 2012: 30. November 2011
Bewerbungsschluss für 2013: 30. November 2012

Das Deutsche Polen-Institut Darmstadt ist ein international anerkanntes Zentrum für Forschung und Information über Polen und die deutsch-polnischen Beziehungen im europäischen Kontext. Zu seinen Zielen gehört die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In diesem Zusammenhang vergibt es – ermöglicht durch Mittel der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen – jährlich ein Halbjahresstipendium zum Abschluss einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit. Es soll Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kurz vor Abschluss ihrer Dissertation bzw. Habilitationsschrift die Gelegenheit geben, die letzte Phase ihrer Arbeit in der ungestörten und anregenden Atmosphäre der Bibliothek des Deutschen Polen-Instituts zu verbringen.

Als Hilfsmittel stehen hier insbesondere zur Verfügung:

Die mehr als 58.000 Bände umfassende Spezialbibliothek des Instituts mit den Erwerbsschwerpunkten:

•  polnische Belletristik im Original und in deutscher Übersetzung
•  deutsch-polnische Beziehungen (Geschichte, Politik, Kultur u.a.)
•  polnische Kultur, Geschichte, Politik, Wirtschaft u.a.
•  deutsche Belletristik in polnischer Übersetzung
•  deutsche Fachzeitschriften zu den Erwerbsschwerpunkten
•  polnische Fach- und Kulturzeitschriften

Aktuelle Neuerwerbungen sind direkt im Lesesaal zugänglich. Darüber hinaus ist an die Bibliothek ein umfangreiches Archiv mit folgenden Bestandteilen angegliedert:

• Pressearchiv (Schwerpunkt: deutsch-polnische Beziehungen, polnische Innen- und Außenpolitik)
• Autorenarchiv (Materialien zu polnischen Schriftstellern)
• Video- und Audioarchiv
• Dokumentation Polen-Information (Pressearchiv 1970-2000, Erweiterung bis 2010 geplant)
• Übersetzernachlässe

Bisherige Stipendiaten


Das Deutsche Polen-Institut schreibt für das Jahr 2012

e i n    H a l b j a h r e s s t i p e n d i u m

für eine Dauer von sechs Monaten aus. Bewerbungsschluss ist der 31. November 2012. Das Stipendium kann bis zum 31. März 2013 in Anspruch genommen werden.

Zielsetzung der Förderung
Mit der Vergabe von Stipendien werden wissenschaftliche Vorhaben aus dem Aufgabenbereich gefördert, der vom Deutschen Polen-Institut vertreten wird. Die Stipendien sollen den wissenschaftlichen Nachwuchs insbesondere aus Polen und Deutschland in die Lage versetzen, die reichhaltigen Bestände in den Sammlungen des Deutschen Polen-Instituts für ihre Forschungsarbeiten auszuwerten.

Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.100 Euro im Monat, zusätzlich wird eine Sachkostenpauschale von 1.000 Euro gewährt. Aus diesen Mitteln sind sämtliche Nebenkosten zu tragen (Reisekosten, Unterbringung, Versicherungen). Weitere finanzielle Ansprüche an das Deutsche Polen-Institut bestehen nicht.

Voraussetzungen für die Bewerbung
Förderungsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen und Doktoranden/Doktorandinnen, die ihre wissenschaftliche Qualifikationsarbeit (Dissertation, Habilitationsschrift) innerhalb des Förderzeitraums abschließen sollten. Das Arbeitsvorhaben muss zum Arbeitsbereich des Instituts bzw. zu den Sammelschwerpunkten der Bibliothek und der Archive passen. Die Bewerberin/der Bewerber muss über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und diese bei Bedarf schriftlich nachweisen. Eine parallele Unterstützung durch andere Förderer ist nicht zulässig.

Gewährung der Stipendien
Über die Gewährung der Stipendien entscheidet der Direktor des DPI unter beratender Mitwirkung des Wissenschaftlichen Beirats. Zur Beurteilung der Stipendienanträge können Gutachter bestellt werden.

Bei der Entscheidung über die Gewährung der Stipendien sind die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber, die Bedeutung ihres Vorhabens für die wissenschaftliche Forschung und der Anteil, zu dem die Bestände des DPI für das Forschungsvorhaben herangezogen werden müssen, zu berücksichtigen.

Gründe für die Vergabe oder Ablehnung werden nicht mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht. Bewerbungsunterlagen werden nur auf besonderen Wunsch zurückgeschickt.

Verpflichtungen der Stipendiatin/des Stipendiaten
Die Stipendiatin/der Stipendiat führt ihre Forschungen in Darmstadt durch. Das Stipendium wird in der Erwartung gewährt, dass die Stipendiatin/der Stipendiat den Gast-Status als Verpflichtung versteht, ihre/seine Arbeitskraft in Darmstadt auf das im Antrag beschriebene Forschungsvorhaben zu konzentrieren und an Veranstaltungen des DPI teilzunehmen. Unvermeidbare kurzfristige Abwesenheiten sind mit dem/der zuständigen Betreuer/-in am DPI abzustimmen. Außerdem wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber während des Aufenthalts das wissenschaftliche Vorhaben in einem Werkstattgespräch mit den Mitarbeitern des Instituts oder in einem öffentlichen Vortrag vorstellt.

Eine Unterbrechung oder Verschiebung des Aufenthalts ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des DPI möglich.

Das Stipendium wird auf Widerruf gewährt. Die Gewährung kann widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass die Angaben in den Antragsunterlagen unrichtig sind oder die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

Am Ende ihres Aufenthalts muss die Stipendiatin/der Stipendiat einen Abschlussbericht vorlegen. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der Arbeit veröffentlicht werden. Die Stipendiatin/der Stipendiat ist verpflichtet, die Förderung in der Publikation zu erwähnen und Belegexemplare oder Sonderdrucke ihrer in Darmstadt entstandenen Arbeiten dem DPI zu überlassen.

Verpflichtungen des Deutschen Polen-Instituts
Über die finanziellen Leistungen hinaus sorgt das Deutsche Polen-Institut für einen Arbeitsplatz und unterstützt die Stipendiatin/den Stipendiaten im Rahmen seiner Möglichkeiten auch bei anderen organisatorischen Fragen, insbesondere bei der Regelung der Wohnungsfrage. Das Deutsche Polen-Institut stellt im Rahmen der Möglichkeiten einen wissenschaftlichen Mitarbeiter des Hauses zur wissenschaftlichen Betreuung zur Verfügung.

Versicherung, Steuer
Die Versicherungen müssen von der Stipendiatin oder dem Stipendiaten selbst getragen werden. Für die Zeit des Stipendiums muss eine Krankenversicherung bestehen, die die Kosten in der Bundesrepublik Deutschland trägt. Die Beiträge müssen von der Stipendiatin oder dem Stipendiaten getragen werden. Ohne Versicherungsschutz darf das Stipendium nicht angetreten werden.

Stipendien sind nach Maßgabe der geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Für die Klärung ihrer oder seiner eigenen steuerrechtlichen Verhältnisse ist die Stipendiatin oder der Stipendiat selbst verantwortlich. Eine verbindliche Entscheidung trifft in Zweifelsfällen das für die Stipendiatin oder den Stipendiaten zuständige Finanzamt.


Bewerbungsunterlagen
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, auf dem Postweg folgende Unterlagen mit dem Stichwort „Halbjahresstipendium“ in doppelter Ausfertigung beim Deutschen Polen-Institut einzureichen:
• Ausgefülltes Formblatt (zu finden hier)
• Ausführliche Projektdarstellung (maximal 8 Seiten) beinhaltend:
Stand der Forschung zum Thema
Eigene Vorarbeiten
Arbeitsprogramm
Zeitplan
Lebenslauf
Liste Ihrer Publikationen

Zusätzlich sind mit getrennter Post an das DPI zu senden:
• Ein bis zwei Gutachten zum Projekt


Deutsches Polen-Institut
Leitung
„Forschungsstipendium“
Mathildenhöhweg 2
D-64287 Darmstadt

Ansprechpartner:
Dr. Peter Oliver Loew
Tel. 06151/420217
loew@dpi-da.de


Das Halbjahresstipendium wird gefördert von:
Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen

 
 
   
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