Deutsches Polen-Institut
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Benutzungsordnung für die Bibliothek des Deutschen Polen-Instituts

Allgemeines, Aufgaben
Die Bibliothek dient der Forschung, der Lehre und dem Studium, der beruflichen und der allgemeinen Bildung. Sie bietet grundsätzlich folgende Dienstleistungen an:
* Benutzung ihrer Bestände in den Räumen des DPI,
* Ausleihe von Büchern zur Benutzung außerhalb der Bibliothek,
* Erteilung mündlicher und schriftlicher Auskünfte,
* Anfertigung von Kopien und Scans nach Vorlage aus ihren Beständen im Rahmen ihrer technischen und personellen Möglichkeiten.

Zulassung zur Benutzung
Der Leseraum ist ohne förmliche Zulassung zugänglich. Zur Ausleihe von Büchern und sonstigen Materialien werden vor allem Personen ab 16 Jahre mit Wohnsitz in Deutschland zugelassen, wenn sie sich anhand eines Personalausweises ausweisen und die Benutzungsordnung durch Unterschrift anerkennen.
Darüber hinaus können weitere Personen zur Ausleihe zugelassen werden. Die Zulassung zur Benutzung kann zeitlich befristet werden.
Minderjährige legen bei der Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vor.
Zur Ausleihe melden sich die Benutzer grundsätzlich persönlich an. Die schriftliche Anmeldung ist ausnahmsweise möglich. Bei der Anmeldung werden die Benutzer über die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten informiert. Bei Verlust oder Beschädigung der Bücher ist Schadensersatz zu leisten.

Kosten
Die Benutzung der Bibliothek, insbesondere die Ausleihe von Büchern ist grundsätzlich kostenfrei.

Öffnungszeiten
Die Bibliothek ist in der Regel an den Arbeitstagen, Montag bis Donnerstag von 9 - 17 Uhr und Freitag bis 13 Uhr, geöffnet.

Benutzung im Leseraum
Nur im Leseraum benutzbar sind in der Regel die Präsenzbestände der Bibliothek und wertvolle Bücher, außerdem Zeitschriften. Weitere Werke von besonderem Wert können auf die Benutzung im Leseraum beschränkt werden. Die Benutzung von Handschriften, Nachlässen und Autographen ist in der Regel auf wissenschaftliche Zwecke beschränkt und grundsätzlich nur im Leseraum möglich.

Benutzung durch Ausleihen
Die in der Bibliothek vorhandenen Bestände können zur Benutzung außerhalb der Bibliothek ausgeliehen werden. Ausgenommen sind vor allem die o.a. Bestände. Bei Werken, deren uneingeschränkte Benutzung nicht möglich ist, kann die Ausleihe durch Nachweis eines wissenschaftlichen oder beruflichen Zwecks erfolgen.

Ausleihe vor Ort
Ausleihende Person ist diejenige, auf deren Ausweis ausgeliehen wird.
Wenn Bücher im Auftrag einer Hochschuleinrichtung, Behörde, Firma oder anderer juristischer Personen ausgeliehen werden, muss sich die beauftragte Person durch Vollmacht ausweisen.
Ausgeliehene Bücher darf die Benutzerin oder der Benutzer nicht weitergeben.

Ausleihe nach auswärts
Benutzerinnen und Benutzer, die nicht am Bibliotheksort oder in dessen Einzugsbereich wohnen, arbeiten oder studieren, sollten nach Möglichkeit über eine dem Leihverkehr der deutschen Bibliotheken angeschlossene Bibliothek ausleihen, die sich an ihrem Wohnort oder in dessen Umgebung befindet. Eine Direktausleihe ist ebenfalls möglich. Es gelten die nachfolgenden Leihfristen.

Leihfrist
Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Die Verlängerung der Leihfrist ist grundsätzlich möglich. Ausgenommen sind gemahnte Bücher. Eine Kurzausleihe für Präsenzbestände kann ausnahmsweise gestattet werden. Eine Unterleihe findet nicht statt.

Überschreitung der Leihfrist
Bei Überschreitung der Leihfrist werden Mahnkosten fällig. Die Kosten entstehen mit der Ausfertigung des Mahnschreibens und betragen
für die 1. und 2. Mahnung jeweils je Band 3,00 EUR
für die 3. Mahnung je Band 10,00 EUR
Verlust oder Beschädigung je Band 10,00 EUR zuzüglich Ersatzbeschaffung
Vor der Rückgabe angemahnter Bücher und Begleichung der Kosten ist eine erneute Ausleihe nicht möglich.

Sonstige Benutzung
Die Bibliothek erteilt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Grund ihres Bestands mündliche und schriftliche Auskunft. Die Entgelte für Serviceleistungen sind in einer Entgelttabelle festgelegt.


Vervielfältigungen
Für den eigenen Gebrauch können Kopien oder Scans in Selbstbedienung im DPI hergestellt werden. Am PC- Arbeitsplatz besteht die Möglichkeit zu Ausdruck und zur Datenspeicherung. Anfallende Kosten richten sich nach dem Entgeltverzeichnis. Die Bibliothek kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen Entgelt Vervielfältigungen nach Vorlage aus ihren Beständen anfertigen.
Einzelne Teile des Bibliotheksbestands können aus Gründen der Bestandssicherung vom Kopieren ausgeschlossen werden. Reproduktionen aus Handschriften, Autographen und anderen wertvollen Beständen dürfen nur mit Genehmigung der Bibliothek angefertigt werden.
Der Benutzerin oder dem Benutzer obliegt die Verantwortung dafür, dass bestehende urheber- oder persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen beim Kopieren oder Vervielfältigen eingehalten werden.

Darmstadt, 5. Februar 2010

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